MPU-Fragestellungen


Fragestellung ALKOHOL

In folgenden Fällen wird eine MPU mit Fragestellung Alkohol angeordnet:

  • Mehrmaliger Verstoß gegen die Promille-Regelung (auch unter 1,6 Promille)
  • Eimaliger Verstoß gegen die Promille-Regelung mit über 1,6 Promille

Bei der Fragestellung Alkohol kann es für den Betreffenden von Vorteil sein, sich sofort nach dem Verlust der Fahrerlaubnis zu informieren. Dabei kann eine eventuell auferlegte Sperrfrist für die Vorbereitung oder für die Erbringung eines Abstinenznachweises genutzt werden.

Fragestellung DROGEN


Eine MPU mit Fragestellung Drogen wird angeordnet, wenn der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss stand oder Drogen mit sich führte.


Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Überprüfung der Fahreignung auch bei Delikten anordnen, die nicht unmittelbar mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in Verbindung stehen.


Bei der Anordnung einer MPU mit Fragestellung Drogen ist der Konsum bzw. der Besitz nachfolgender Drogen häufig anzutreffen:

  • Amphetamine
  • Methamphetamin
  • Benzodiazepine
  • Cannabinoide
  • Cocain
  • Methadon
  • Opiate im Haar

Fragestellung PUNKTE

Eine MPU mit Fragestellung Punkte wird angeordnet, wenn die 8 Punkte-Grenze durch Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln erreicht wird. Erschwerend für die MPU erweist sich die Tatsache, dass der Betroffene vor Erreichen der 8 Punkte-Grenze zahlreiche Hinweise erhält sowie ein freiwilliges oder angeordnetes Punkte-Abbau-Seminar absolviert und dies keinen erzieherischen Einfluss auf sein Fehlverhalten hat.

Bei der MPU muss der Betroffene dann den Gutachter davon überzeugen, dass bestimmte Änderungen eingetreten sind, die rechtfertigen, ihm eine neue Chanche zu geben.

Abstinenz

Wird eine MPU mit der Fragestellung Alkohol oder Drogen angeordnet, ist auch in den meisten Fällen ein Abstinenznachweis zu erbringen. Je nach Delikt müssen unterschiedliche Abstinenzzeiträume nachgewiesen werden. Bei Alkohol ist dies vom Promille-Wert abhängig. Bei Drogen sind die Art der Droge sowie die Menge des Konsums entscheidend.

Es gibt die Möglichkeit die Alkohol- bzw. Drogenabstinenz mittels einer Haar- oder Urinanalyse nachzuweisen.

Die Haaranalyse

Mittels einer Haaranalyse kann Alkohol bis zu drei Monate und Drogen bis zu sechs Monate rückwirkend ermittelt werden. Dafür ist entsprechend langes Kopfhaar erforderlich. In der Regel kann mit 1 cm Haar 1 Monat Abstinenz nachgewiesen werden.

Die Urinanalyse

Die Urinanalyse erfolgt im Rahmen eines Urinkontrollprogramms, das mit einem Arzt vertraglich vereinbart wird. Dabei wird der Betroffene ohne Vorankündigung zu unregelmäßigen Kontrollen einbestellt. Nachteil dieser Analyse ist die schlechte Planbarkeit. Beispielsweise müssen Urlaube o.ä. beim Arzt angemeldet werden.